Fassung 1 · gültig ab 26.07.2026
Vermittlungsvereinbarung
Stand: 26.07.2026 · Fassung 1
zwischen dem Veranstalter, der dieses Konto führt – nachfolgend "Veranstalter" –
und
Daniel Beck, Am Altenweiher 25, 92318 Neumarkt, E-Mail info@ticketseinfach.de, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung ticketseinfach.de – nachfolgend "Vermittler".
§ 1 Zweck dieser Vereinbarung
Diese Vereinbarung regelt, in wessen Namen und auf wessen Rechnung Tickets über die Plattform ticketseinfach.de verkauft werden. Sie stellt klar, dass der Vermittler nicht Verkäufer und nicht Veranstalter ist.
§ 2 Stellung der Beteiligten
Der Veranstalter ist Verkäufer der Tickets und Vertragspartner der Käufer. Er ist Veranstalter im Sinne des Veranstaltungsrechts und trägt das unternehmerische Risiko der Veranstaltung.
Der Vermittler vermittelt den Abschluss der Ticketkaufverträge im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Er wird als Handelsvertreter im Sinne des § 84 HGB tätig, ohne Abschlussvollmacht über den vom Veranstalter festgelegten Rahmen hinaus.
Ein Kaufvertrag über ein Ticket kommt ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande. Der Vermittler wird nicht Partei dieses Vertrags.
§ 3 Vollmacht
Der Veranstalter bevollmächtigt den Vermittler, in seinem Namen
Tickets zu den vom Veranstalter im Backend festgelegten Bedingungen, Preisen und Kontingenten anzubieten und zu verkaufen,
die Annahme der Kaufangebote der Käufer zu erklären,
Tickets auszustellen, zu versenden und im Fall einer Stornierung zu entwerten,
Bestellbestätigungen und Ticketmails im Namen des Veranstalters zu versenden.
Eine Inkassovollmacht wird nicht erteilt. Der Vermittler vereinnahmt keine Ticketgelder.
§ 4 Kennzeichnung gegenüber Käufern
Der Vermittler weist im Ticketshop, in der Bestellbestätigung und auf dem Ticket deutlich darauf hin, dass der Kaufvertrag mit dem Veranstalter zustande kommt und der Vermittler lediglich vermittelt.
Der Veranstalter wird im Ticketshop und auf dem Ticket mit Firma und Anschrift genannt. Der Veranstalter hält diese Angaben aktuell und stellt sicher, dass sie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Informationspflichten ausreichen.
Die Marke und der Auftritt des Ticketshops können die Kennzeichnung des Veranstalters tragen; die Vermittlerstellung bleibt davon unberührt.
§ 5 Zahlungsfluss
Die Zahlung der Käufer erfolgt unmittelbar auf das vom Veranstalter hinterlegte PayPal-Konto. Der Vermittler ist zu keinem Zeitpunkt Inhaber oder Besitzer der Ticketgelder.
Der Veranstalter ist verpflichtet, ein auf ihn lautendes, für den Empfang von Zahlungen freigeschaltetes PayPal-Konto zu hinterlegen. Solange kein solches Konto hinterlegt ist, kann kein Verkauf aktiviert werden.
Die Plattform ordnet jede Zahlung ausschließlich dem Konto des Veranstalters der jeweiligen Veranstaltung zu. Ein Ausweichen auf ein anderes Konto findet nicht statt.
Zahlungsausfälle, Rückbuchungen und Rückerstattungen gehen zu Lasten des Veranstalters. Der Vermittler haftet nicht für die Bonität der Käufer.
§ 6 Vergütung des Vermittlers
Für jedes vermittelte Ticket steht dem Vermittler ein Plattformanteil zu. Dessen Höhe ergibt sich aus der jeweils gültigen, im Backend ausgewiesenen Preisliste.
Der Veranstalter legt je Ticketart fest, ob der Käufer die anfallenden Gebühren trägt oder ob sie von seinem Erlös abgezogen werden. Trägt der Käufer die Gebühren, wird die Ticketgebühr im Ticketshop gesondert ausgewiesen.
Der Vermittler rechnet den Plattformanteil periodisch ab. Die Abrechnung weist die vermittelten Tickets nach.
Die Kosten des Zahlungsdienstleisters entstehen unmittelbar beim Veranstalter, da die Zahlung auf dessen Konto erfolgt.
§ 7 Stornierung, Absage und Erstattung
Für Absage, Verlegung und Erstattung ist allein der Veranstalter verantwortlich. Er entscheidet über Erstattungen und wickelt sie ab.
Erstattungen erfolgen über das PayPal-Konto des Veranstalters. Der Vermittler stellt die dafür erforderlichen Bestell- und Ticketdaten bereit und entwertet erstattete Tickets in der Plattform.
Der Anspruch des Vermittlers auf den Plattformanteil bleibt bei einer vom Veranstalter zu vertretenden Absage bestehen, soweit der Verkauf bereits stattgefunden hat und der Aufwand des Vermittlers angefallen ist.
§ 8 Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter stellt sicher, dass die von ihm angebotenen Veranstaltungen und Tickets den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere in Bezug auf Preisangaben, Jugendschutz, Hausrecht und etwaige Genehmigungen.
Der Veranstalter informiert die Käufer über die für den Ticketkauf geltenden Bedingungen, insbesondere über den Umstand, dass bei Veranstaltungen zu einem festen Termin nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht.
Der Veranstalter beantwortet Anfragen von Käufern zu seiner Veranstaltung selbst. Der Vermittler leitet Anfragen, die ihn erreichen, an den Veranstalter weiter.
Der Veranstalter führt die zur ordnungsgemäßen Besteuerung erforderlichen Aufzeichnungen. Die Umsatzsteuer auf den Ticketpreis schuldet der Veranstalter.
§ 9 Pflichten des Vermittlers
Der Vermittler stellt die Plattform für den Verkauf bereit und wickelt Bestellung, Ticketerstellung und Ticketversand technisch ab.
Der Vermittler weist die Vermittlerstellung gegenüber den Käufern aus und tritt nicht als Verkäufer auf.
Der Vermittler stellt dem Veranstalter die für Einlass, Abrechnung und Buchhaltung erforderlichen Daten und Auswertungen bereit.
Der Vermittler behandelt die Daten der Käufer nach Maßgabe des gesondert abzuschließenden Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
§ 10 Haftung
Der Vermittler haftet nicht für die Durchführung der Veranstaltung und nicht für Ansprüche der Käufer gegen den Veranstalter.
Der Veranstalter stellt den Vermittler von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Veranstaltung oder aus einer Verletzung der Pflichten des Veranstalters entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Vermittler den Anspruch zu vertreten hat.
Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der Nutzungsbedingungen.
§ 11 Laufzeit
Diese Vereinbarung läuft parallel zum Nutzungsvertrag und endet mit diesem. Bereits vermittelte Verkäufe werden ordnungsgemäß abgewickelt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Textform.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermittlers.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese Fassung ist maßgeblich für alle Zustimmungen ab dem oben genannten Datum. Ältere Fassungen bleiben für bereits erteilte Zustimmungen gültig und können bei uns angefordert werden.
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